Energieausweis
Ein Energieausweis für Wohngebäude ist Pflicht!
Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV2 2007) sind Energieausweise für Wohngebäude seit 01.07.2008 verpflichtend. Dabei unterscheidet man maßgeblich zwischen zwei Varianten eines Energieausweises:
- Verbrauchsausweis (Energieausweis auf Basis von Verbrauchskennzahlen)
- Bedarfsausweis (Energieausweis auf Basis von Bedarfsrechnungen)
Welches Gebäude braucht welchen Ausweis?
Art des Wohngebäudes |
Art des Energieausweises |
---|---|
Gebäude bis einschließlich Baujahr 1977 |
Bedarfsausweis |
Gebäude nach Baujahr 1977 |
wahlweise Bedarfs- oder Verbrauchsausweis |
Gebäude Neubau/Modernisierungen |
Bedarfsausweis bereits bei Bauvorlage |
Gültigkeit eines Energieausweises
Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre und muss bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau oder Modernisierung vorgelegt werden. Gleichgültig ob dies ein ganzes Haus oder nur einen Teil des Gebäudes betrifft.